Kinder bedeuten nicht viel und nicht wenig. Sie bedeuten alles.
(Fritz P. Rosegger)
Wochenbettbetreuung
Nach der Geburt betreue ich Sie gerne in Ihren eigenen vier Wänden. Ich komme während den ersten 56 Tagen nach der Geburt zu Ihnen nach Hause und unterstütze Sie in den Fragen rund um den Neustart als Familie, sowie in der Kontrolle des Wochenbettes. Gemeinsam schauen wir was Sie alles benötigen um gut zu Hause mit Ihrem Kind im neuen Rhythmus anzukommen. Die Wochenbettbegleitung schliesst sowohl die körperliche Kontrolle von Mutter und Kind mit ein, wie auch die Unterstützung im neuen Ankommen.
Tragen und Getragen werden ist das natürlichste der Welt. Babys fühlen sich geborgen und trainieren ihre Sinne durch das Getragen werden. Es gibt viele verschiedene Traghilfen und Möglichkeiten ihr Baby zu tragen. Durch Trageweiterbildungen biete ich Ihnen erste Unterstützung rund ums Tragen zu Hause im Wochenbett.
Komplette Trageberatungen bieten Ihnen verschiedene Trageberaterinnen, wie die Tragelfen an.
Ist Ihr Kind in der ersten Zeit zu Hause verstärkt gelb in der Hautfarbe, so besitze ich ein Gerät um den dafür verantwortlichen Bilirubin-Wert zu bestimmen. So müssen Sie nicht - kaum zu Hause angekommen - wieder den Weg ins Spital zur Messung aufnehmen sondern können in Ruhe zu Hause ankommen.
Ihnen unterstützend zur Seite zu stehen im Ankommen zu Hause mit dem neuen Familienmitglied ist mir eine Ehre.
Wird eine längere Betreuung als zwei Monate benötigt so ist dies in Absprache mit Ihrem Arzt möglich. Die Krankenkasse übernimmt 10 Wochenbettbesuche oder beim ersten Kind, sowie nach Kaiserschnitt, nach Mehrlingen oder bei behindertem Kind 16 Wochenbettbesuche. Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Die Krankenkasse übernimmt in der Regel das Pikettgeld von Fr. 120.-, nach ambulanter Geburt Fr. 150.- nicht, welches bei jeder Wochenbettbetreuung im Kanton Graubünden anfällt.
Wir Hebammen gewähren Ihnen vor und nach der Geburt die gewünschte Betreuung. Das heisst ich bin für Sie telefonisch erreichbar und organisiere für Sie eine Kollegin zur Wochenbettbetreuung wenn ich selbst nicht vor Ort sein kann.
Dieser Bereitschaftsdienst, d.h. die telefonische Erreichbarkeit und die Betreuung nach dem Spitalaustritt wird von der Grundpauschale nicht bezahlt. Je nach Zusatzversicherung kann die Rechnung der Krankenkasse eingereicht werden.